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Monatliche Verbrauchsinformation: Pflicht des Vermieters 2025

7 min Lesezeit

Bei fernablesbaren Messgeräten sind Vermieter verpflichtet, regelmäßig Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Diese Informationspflicht nach § 6a der Heizkostenverordnung dient der Transparenz und dem Energiesparen.

Was ist die monatliche Verbrauchsinformation?

Die monatliche Verbrauchsinformation umfasst:

  • Aktuelle Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser
  • Vergleichswerte zum Vorjahreszeitraum
  • Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer
  • Informationen zur Entwicklung des Verbrauchs

Die Mitteilung muss verständlich, klar und regelmäßig erfolgen. Sie soll Mietern ermöglichen, ihren Verbrauch aktiv zu steuern und Energie zu sparen.

Gesetzliche Grundlage (§ 6a HeizkostenV)

Die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation ergibt sich aus § 6a der Heizkostenverordnung. Diese Vorschrift wurde im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie eingeführt und gilt seit Dezember 2021.

Die Verbrauchsinformation muss:

  • Mindestens monatlich bereitgestellt werden
  • Auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basieren
  • Vergleichswerte enthalten
  • Für den Mieter kostenfrei sein

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Wann besteht die Pflicht?

Die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation gilt insbesondere bei:

  • Fernablesbaren Heizkostenverteilern
  • Digitaler Verbrauchserfassung (Smart Meter)
  • Fernablesbaren Warmwasserzählern

Ob die Pflicht im Einzelfall greift, hängt von der technischen Ausstattung des Gebäudes ab. Alle nicht fernablesbaren Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet werden.

Was passiert bei Verstoß?

Wenn der Vermieter die monatliche Verbrauchsinformation nicht oder nicht ordnungsgemäß bereitstellt:

  • Kann die Heizkostenabrechnung angreifbar sein
  • Kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV bestehen
  • Können Mieter die Bereitstellung schriftlich einfordern

Die konkreten Rechtsfolgen sind vom Einzelfall abhängig. Eine Prüfung der individuellen Situation ist empfehlenswert.

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Kürzungsrecht erklärt

Das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV ermöglicht es Mietern, bei bestimmten Verstößen gegen die Heizkostenverordnung ihre Heizkosten zu kürzen. Bei unterlassener monatlicher Verbrauchsinformation kann dieses Recht unter Umständen greifen.

Wichtig: Eine pauschale Kürzung ist nicht immer zulässig. Die Voraussetzungen und der Umfang des Kürzungsrechts hängen von den konkreten Umständen ab.

Was sollten Mieter tun?

  1. Heizkostenabrechnung prüfen – auf korrekte Verbrauchserfassung achten
  2. Informationshistorie prüfen – wurden monatliche Daten bereitgestellt?
  3. Fristen beachten – Einspruch rechtzeitig einlegen
  4. Strukturierten Einspruch formulieren – mit Verweis auf § 6a HeizkostenV

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Häufig gestellte Fragen zur monatlichen Verbrauchsinformation

Muss mein Vermieter mir monatlich Verbrauchsdaten schicken?

Wenn Ihr Gebäude mit fernablesbaren Messgeräten ausgestattet ist, besteht nach § 6a HeizkostenV eine Pflicht zur regelmäßigen (mindestens monatlichen) Verbrauchsinformation.

In welcher Form muss die Information erfolgen?

Die Verbrauchsinformation kann digital (z. B. per E-Mail, App oder Online-Portal) oder in Papierform bereitgestellt werden. Sie muss verständlich und kostenfrei sein.

Was kann ich tun, wenn ich keine monatlichen Daten erhalte?

Sie können Ihren Vermieter schriftlich auffordern, seiner Informationspflicht nachzukommen, und dabei auf § 6a HeizkostenV verweisen. Bei anhaltender Nichterfüllung kann ein Kürzungsrecht bestehen.

Gilt die Pflicht auch für ältere Gebäude?

Die Pflicht gilt für Gebäude mit fernablesbaren Messgeräten. Ältere Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet werden. Bis dahin kann die Pflicht eingeschränkt sein.

Kann ich meine Heizkosten kürzen, wenn die Information fehlt?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV bestehen. Die konkreten Bedingungen hängen vom Einzelfall ab. Eine kostenlose Prüfung kann Klarheit schaffen.

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